Das ist EU: Eine EU-Richtlinie (EU 2017/828) muss in nationales Gesetz umgesetzt werden. Einer der Gründe, warum die Briten die Scheidung zu Ende März 2019 anstreben. „Aktionäre sollen mehr Macht über den Vorstand erhalten“ – „Neue Aktionärsrichtlinie verstärkt Transparenzdruck“ – Diese Schlagzeilen sorgen für die Diskussion der Gesetzesänderung in den Medien. Haben Sie Recht? Schauen wir genauer hin und betrachten einige Änderungen, die die Richtlinie mit sich bringen wird.
Zielsetzung der Richtlinie
Die Änderung zielt darauf ab, dass die Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften in den Unternehmen verbessert werden soll. Da viele Investoren nicht in Deutschland ansässig sind, sollen vor allem auch grenzüberschreitende Informationen erleichtert werden; dies gilt ebenso für die Ausübung der Aktionärsrechte. Ebenso gibt es Veränderungen bei der Regelung zum Mitspracherecht der Aktionäre beim Vorstand als auch beim Aufsichtsrat. Die Transparenz soll bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern sowie Stimmrechtsberatern verbessert werden. Weiterlesen