Sind die Aufwendungen eines Regelinsolvenzverfahrens abziehbar? BFH muss entscheiden

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters oder -treuhänders beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16.12.2021, VI R 41/18). Er ist damit von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt, wonach ein Abzug wenigstens dann zulässig war, wenn der Steuerpflichtige die Ursache seiner Überschuldung und damit die Notwendigkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht selbst gesetzt hatte (BFH-Urteil vom 4.8.2016, VI R 47/13). Diese Ansicht hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.

Es ist aber noch die Frage offen, ob die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens abgezogen werden können, und zwar gegebenenfalls sogar als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Das FG Hamburg jedenfalls versagt den Abzug. Weiterlesen

Insolvenz – Welchem Unternehmensteil ist ein Vorsteuererstattungsanspruch zuzurechnen?

Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus mehreren Unternehmensteilen; es ist zwischen dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil, der Insolvenzmasse und dem insolvenzfreien Vermögen zu unterscheiden. Doch welchem Unternehmensteil ist ein Vorsteuererstattungsanspruch zuzurechnen?

Mit der Frage der Festsetzung entstandener Vorsteuererstattungsansprüche im Zeitraum der Insolvenzverwaltung musste sich das Finanzgericht (FG) Münster befassen (5 K 166/19 U). Weiterlesen