Seit der Bilanzskandal-Welle Anfang der 2000er Jahre haben sich die gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung weiterer Fälle deutlich verschärft. Für die Aktionäre wurden beispielsweise die Mitwirkungsbefugnisse bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ausgeweitet. Ferner wurden die Informations- und Auskunftsrechte von Aktionären gestärkt.
Ausweitung der Mitwirkungsbefugnisse der Aktionäre
Der Umfang zustimmungspflichtiger Maßnahmen wurde ausgeweitet. So müssen beispielsweise nicht nur ein Börsengang, sondern auch ein freiwilliges Delisting in der Hauptversammlung von den Aktionären genehmigt werden.
Auch wenn die Mitwirkungsbefugnisse durch einige Urteile in der Vergangenheit ausgeweitet wurden, besteht jedoch immer noch Handlungsbedarf. Weiterlesen