Endlich! BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie

Am 8.12.2022 hat das BMF die lange erwarteten FAQ für die Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Damit werden die wichtigsten Anwendungsfragen der Praxis endlich „von oberster Stelle“ beantwortet.

Hintergrund

Am 26.10.2022 ist ein Artikelgesetz in Kraft getreten (BGBl I 2022 S. 1743), das unter anderem die Voraussetzungen der Steuerfreiheit eine sogenannten Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11 c EStG regelt. Bis 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und Abgabenfrei bis zu 3.000 €/Mitarbeiter zahlen. Bei der steuerfreien Zusatzzahlung handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze.

Das bedeutet, dass erst der insgesamt 3.000 € übersteigende Teil der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegt. Die Inflationsausgleichsprämie kann auch neben anderen steuerfreien Zusatzzahlungen wie z.B. Corona-Prämie oder Corona-Pflegebonus (§ 3 Nr. 11a, b EStG) gezahlt werden. Eine Anrechnung findet nicht statt.

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