Steigende Energiepreise, hohe Inflation: Mit dem inzwischen dritten Entlastungspaket will der Bund die Bürger entlasten, hierbei ist auch eine sog. „Inflationsprämie“ Teil der Planung. Dabei handelt es sich um eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung bis zu 3.000 Euro von Unternehmen an die Beschäftigten. Aber viele Details sind noch ungeklärt.
Hintergrund
In der Corona-Pandemie blieben Sonderzahlungen von Arbeitgebern bis zu 1.500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese zusätzlich zum Lohn gezahlt wurden. Die Regelung lief bis Ende März 2022. Vor dem Hintergrund der seit dem Russlandkrieg in der Ukraine rasant angestiegenen, vor allem auf steigenden Energiekosten beruhenden Inflation war die Idee einer steuerfreien Einmalzahlung als Inflationsausgleich bereits Anfang Juli 2022 diskutiert worden, jedoch von Gewerkschaftsvertretern und Ökonomen abgelehnt worden.
Im Zuge des am 4.9.2022 politisch angekündigten „Dritten Entlastungspakets“ fordert die Bundesregierung die Unternehmen nun auf, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern „freiwillig“ eine Inflationsprämie zu zahlen. Der Bund erklärt sich bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro/Jahr (sog. Inflationsprämie) von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
Aktueller Sachstand und viele offene Fragen
Am 15.9.2022 trafen sich Vertreter der Bundesregierung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erneut im Rahmen der sogenannten Konzertierten Aktion. Allerdings liegen bislang der federführenden Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) noch immer keine Informationen zur konkreten Ausgestaltung vor. Weiterlesen →