Wegfall von Corona-Reglementierungen – Deutschland unser Flickenteppich!

Corona-Infektionszahlen und die Belastungen des Gesundheitssystems entwickeln sich rückläufig – gottlob! Die Aufhebung von Corona-Einschränkungen für Bürger kommt allerdings nur schleppend voran – ein Statusbericht.

Hintergrund

Seit März 2020 hat die Corona-Pandemie Deutschland für mehr als zwei Jahre fest im Griff gehabt, jetzt zeichnet sich eine Entwarnung ab, aus der Pandemie wird eine Endemie. Seit 1.10.2022 bis 7.4.2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder eine FFP-2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr.

Aufgrund der Länderöffnungsklausel können die Länder weitergehende Regelungen erlassen, insbesondere bei konkreter Gefahr für die Gesundheitslage. Im September 2022 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Infektionsschutzregime beschlossen. Die Regeln gelten seit dem 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 gelten. Mit ihnen sollte einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden – der ausgeblieben ist.

Pflichtenkatalog wird nur schleppend abgebaut

In Bund und Ländern werden die (grundrechtseinschränkenden) Regelungen nur sehr schleppend abgebaut: Weiterlesen

Maskenpflicht & Co. – Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz für Herbst/Winter 2022

Der Bundestag hat am 8.9.2022 die Corona-Regeln für Herbst und Winter 2022/23 beschlossen.

Hintergrund

Die Infektionsschutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enden mit Ablauf des 23.9.2022. Nachdem das Infektionsgeschehen sich insbesondere wegen der aktuellen COVID-Omikron-Variante auf hohem Niveau bewegt und sich im Herbst/Winter weiter zu verschärfen droht, hat die Bundesregierung sich auf eine Novelle zum IfSG, insbesondere ein COVID-19-Schutzgesetz verständigt. Das dort enthaltene Maßnahmenpaket soll vom 1.10.2022 bis 7.4.2023 gelten.

Diffuse Maskenpflicht

Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Wenn die Corona-Lage es notwendig macht, will die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen. Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. Weiterlesen

Lockerungen im Infektionsschutzrecht aber strenge Isolations- und Quarantäneregeln – Wie passt das zusammen?

Am 2.4.2022 enden in den meisten Ländern die strengen Corona-Regeln. Gleichzeitig aber gelten weiterhin strenge Regeln für Quarantäne und Isolation. Eine kritische Bewertung.

Hintergrund

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG, BGBl 2022 I S. 466) enden mit dem 2.4.2022 die meisten Corona-Beschränkungen. Es bleiben dann nur noch punktuelle Maskenpflichten (etwa im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeeinrichtungen und Kliniken) oder Testpflichten (in Pflegeheimen, Schulen). Da der Bund eine Verlängerung der bis 2.4.2022 geltenden Übergangsregelung nicht mitträgt, es also keine bundeseinheitlichen Vorgaben mehr gibt, können nur noch die Landtage über die sog. Hotspot-Regelungen die bisherigen Einschränkungen reaktivieren, wenn Corona außer Kontrolle zu geraten droht.

Dafür muss aber im jeweiligen Hotspot die Inzidenz stark ansteigen, eine gefährliche Virusvariante auftreten oder die Krankenhäuser an die Belastungsgrenze geraten. Weil die rechtlichen Hürden hierfür hoch sind, wollen die meisten Länder von (flächendeckenden) Hotspot-Regelungen keinen Gebrauch machen: vorbeugender Infektionsschutz fällt damit grundsätzlich wieder in den eigenen Verantwortungsbereich der Bürger.

Strenge Isolations- und Quarantäneregeln und ihre Folgen

Auf Basis des IfSG legen die Länder die Regeln für die Isolation Infizierter und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen nach einheitlichen Standards fest. Positiv auf Corona Geteste müssen sich – auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes – in häusliche Isolation begeben und können sich frühestens nach sieben Tagen mit zertifiziertem Antigen-Schnelltest und Übermittlung an das Gesundheitsamt freigestempelt, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren, andernfalls nach zehn Tagen ohne Antigen-Schnelltest.

Erleichternde Ausnahmen gibt es nur in Bereichen mit besonderem Personalmangel, wenn alle anderen Maßnahmen zur Sicherstellung des Personalbesatzes ausgeschöpft sind; hierüber entscheidet die Kreisverwaltungsbehörde. Ähnlich strenge Regeln gelten für die Quarantäne von engen Kontaktpersonen Infizierter, wobei Ausnahmen von der Quarantänepflicht für mehrfach Geimpfte bestehen, immer vorausgesetzt, dass kein Krankheitssymptome bestehen.

Aber welche praktischen Folgen haben diese Regeln? Insbesondere in Kliniken werden inzwischen Engpässe beklagt, Operationen müssen verschoben werden, weil Mitarbeiter wegen positiver Corona-Tests zu Hause bleiben müssen. In der Wirtschaft kein anderer Befund: Die Unternehmen melden steigende Ausfallzahlen in der Belegschaft, weil entweder Isolations- oder Quarantäneregeln eingehalten werden müssen, egal ob der Industriebetrieb betroffen ist, der Handel oder das Hotel- und Gaststättengewerbe. Homeoffice ist in solchen Fällen keine Lösung, weil die Arbeitsplätze nicht Homeoffice-fähig sind.

Wenn der Bundesgesundheitsminister eine abermalige Änderung des IfSG und eine Verlängerung der bisherigen strengeren Regeln beim Infektionsschutz ablehnt, muss verwundern, warum der Bund nicht im Gleichschritt den gesetzlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVO angepasst hat. Die Kritik aus den Ländern wächst deshalb – berechtigt!

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung vom 28.3.2022 das Bundesgesundheitsministerium und das Robert‑Koch‑Institut aufgefordert, „zeitnah eine fachliche Prüfung und Bewertung vorzunehmen, ob und wie lange eine Absonderung von

Infizierten und Kontaktpersonen in der aktuellen Pandemiephase der Folgenminderung angezeigt ist und ab wann eine Rückkehr zum regelhaften Handeln nach IfSG inklusive einer Fokussierung auf das Ausbruchsmanagement empfohlen wird.“

Dem ist nichts hinzuzufügen: Wenn die Corona-Regeln ab dem 2.4.2022 weitgehend gelockert werden, müssen auch die Isolations- und Quarantäneregeln Schritt halten. Bayern hat deshalb schon am 29.3.2022 angekündigt, die entsprechenden Regeln zeitnah anzupassen.

Weitere Informationen:

 

Einig über die Uneinigkeit – Bund beschließt IfSG-Novelle

Am 17./18.3.2022 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen (BGBl 2022 I S.466). Noch nie waren sich Bund und Länder so uneins über die Lockerung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen: Versuch einer ersten Bewertung.

Hintergrund

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 ist das IfSG mehrfach geändert worden, am schärfsten – ich habe berichtet – mit der sog. Bundesnotbremse, die dem Bund im Rahmen einer epidemischen Notlage von bundesweiter Tragweite weitreichende Eingriffsbefugnisse verschafft hat, etwa in Form von Kontaktbeschränkungen oder betrieblichen Nutzungseinschränkungen bis hin zum Lockdown. Mit dem neuen IfSG sind seit 20.3.2022 viele Beschränkungen weggefallen. Auffällig aber ist, dass die Länder fast durchweg an der im IfSG enthaltenen Übergangsregelung festhalten, nach der die bekannten Corona-Regeln noch bis einschließlich 2.4.2022 weitergelten.

Was ändert sich jetzt in der Corona-Politik?

Mit den im neuen IfSG festgeschriebenen Lockerungen verabschiedet sich der Bund aus seiner bundeseinheitlichen Verantwortung im Rahmen der Pandemiebekämpfung.  Künftig gilt – spätestens ab dem 2.4.2022 – nur noch ein Basisschutz, den die Länder in jedem Fall umsetzen können – etwa bei Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen oder bei Testpflichten z.B. für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; schärfere Restriktionen gelten dann nur noch für Hotspots mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen. Die Umsetzung solcher Hotspot-Regelungen ist allerdings künftig Sache der Länder, deren Parlamente entsprechend beschließen müssen. Weiterlesen

Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Am 11.11.2021 – also heute – berät der Bundestag in erster Lesung den Entwurf für ein novelliertes Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sollte die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite tatsächlich aufgegeben werden?

Hintergrund

Ich habe bereits mehrfach im hier im Blog dazu berichtet: Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem IfSG gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemischen Lage wurde sodann am 18.11.2020, am 4.3.2021, am 11.6.2021 und am 25.8.2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, nach der der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG). Das wäre nach aktueller Lage am 25.11.2021 der Fall. Angesichts geradezu explodierender Corona-Infektionszahlen und eines ansteigenden Hospitalisierungs-Index ist politisch umstritten, ob nicht abermals die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25.11.2021 hinaus erforderlich ist.

Was die Ampel-Koalition plant Weiterlesen

Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert – Deutschland dauerhaft im Pandemie-Modus?

Der Bundestag hat am 4.3.2021 das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (BT-Drs. 19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.19/27291) beschlossen.

Hintergrund

Der Bundestag hatte am 25.3.2020 nach § 5 Abs. 1 S. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18.11.2020 deren Fortbestehen festgestellt (BGBl 2020 I S. 2397, 2412). Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.

Da die aktuelle Lage durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis geben, noch verschärft wird, besteht aus Sicht des Gesetzgebers nach wie vor das vorrangige Ziel, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb hat der Bundestag jetzt am 4.3.2021 festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiterhin fortbesteht; der Bundesrat, der wieder am 26.3.2020 tagt, muss noch zustimmen. Weiterlesen

Corona-Hilfen: Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen

Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt.

Hintergrund

Die Corona-Pandemie stellt auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei der Betreuung von Kindern vor erhebliche Probleme. Wohin mit den Kindern, wenn Kitas oder Schulen aufgrund staatlicher Anordnungen geschlossen werden, der eigene Beruf es aber nicht zulässt, einfach zu Hause zu bleiben? Schon im Sommer hatte der Gesetzgeber das IfSG ergänzt und eine Entschädigungsregelung in § 56a Abs.1 IfSG eingefügt (Gesetz v. 20.7.2020, BGBl. I S. 1045). Jetzt hat der Gesetzgeber den Wortlaut um einen weiteren Entschädigungstatbestand erweitert, „wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird.“

Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Bundestag hat kurzfristig das Gesetz über eine Corona-Sonderzahlung für Besoldungs- und Wehrsoldempfänger (BT-Drs. 19/24839) ergänzt. Die Regelung sieht eine Entschädigung vor, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Schul- oder Betriebsferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Hierzu wurde der erst kürzlich ins IfSG eingefügte § 56a Abs.1 IfSG entsprechend ergänzt. Dabei gilt Folgendes: Weiterlesen

Corona-Beschränkungen: VGH München hält neuen § 28a IfSG für verfassungsgemäß

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat als bundesweit erstes Obergericht die neue Ermächtigungsgrundlage für infektionsschutzrechtliche Eingriffsmaßnahmen (§ 28a IfSG) für verfassungsgemäß erklärt (VGH München vom 8.12.2020, 20 NE 20.2461).

Die rechtskräftige Entscheidung hat über den entschiedenen Fall hinaus Signalwirkung für ganz Deutschland. Weiterlesen

Bundestag und Bundesrat verabschieden Reform des Infektionsschutzgesetzes

Das IfSG wird abermals geändert, das haben Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 beschlossen. Kernpunkt ist ein neuer § 28a IfSG, der während einer pandemischen Lage erforderliche Eingriffs- und Beschränkungsmaßnahmen auf eine rechtssichere Grundlage stellen will.

Eine erste Bewertung. Weiterlesen

Corona-Gesetzgebung: Brauchen wir mehr Mitwirkung des Parlaments?

In der öffentlichen Debatte ist eine stärkere Einbindung des Parlaments bei Corona-Entscheidungen angemahnt worden. Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hält die Welt – auch Deutschland – länger in Atem als von manchen ursprünglich angenommen. Der ungewohnte Umgang mit einer Pandemie dieses Ausmaßes, die eine gesamte Volkswirtschaft, ja ein ganzes Volk vor einen gewaltigen Stresstest stellt, hat bereits unmittelbar nach Beginn im März 2020 zu einer Notstandsgesetzgebung mit atemberaubendem Tempo geführt. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BGBl 2020 I S. 587 ff.) änderte der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates (BR-Drs. 151/20 v. 27.3.2020) das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG). Weiterlesen