Der Bundestag hat am 8.9.2022 die Corona-Regeln für Herbst und Winter 2022/23 beschlossen.
Hintergrund
Die Infektionsschutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enden mit Ablauf des 23.9.2022. Nachdem das Infektionsgeschehen sich insbesondere wegen der aktuellen COVID-Omikron-Variante auf hohem Niveau bewegt und sich im Herbst/Winter weiter zu verschärfen droht, hat die Bundesregierung sich auf eine Novelle zum IfSG, insbesondere ein COVID-19-Schutzgesetz verständigt. Das dort enthaltene Maßnahmenpaket soll vom 1.10.2022 bis 7.4.2023 gelten.
Diffuse Maskenpflicht
Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Wenn die Corona-Lage es notwendig macht, will die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen. Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. Weiterlesen