Ob die vom BMF zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück grundsätzlich für die Wertaufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden geeignet ist, klärt aktuell der BFH (Az: IX R 26/19).
Bis zu einer abschließende Entscheidung gilt hier für die Praxis jedoch folgendes: Grundsätzlich sollte eine Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden regelmäßig im notariellen Vertrag erfolgen. Sofern diese nicht offensichtlich falsch ist oder nur zum Schein getroffen ist, ist dieser Aufteilung auch zu folgen, wie der BFH bereits mit Urteil vom 16.9.2015 (Az: IX R 12/14) dargelegt hat. Dies gilt auch nach wie vor und ist m. E. für die Praxis der beste Ansatzpunkt. Weiterlesen