136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 7.2.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag wird beleuchtet, welche Änderungen die 177 Seiten des Koalitionsvertrags für indirekte Steuern ankündigen. Daneben verdient ein umfangreiches Paket zur Immobilienbesteuerung nähere Betrachtung.
Im Bereich der indirekten Steuern hat die neue Regierungskoalition insbesondere einige eng umrissene Änderungen bei der Umsatzsteuer im Blick. Zur aktuell großen Reform der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie auf EU-Ebene, die eine Systemumstellung für den innereuropäischen Warenverkehr (innergemeinschaftlichen Erwerb) vorsieht, äußert sie sich nicht.
Bessere Wettbewerbssituation für Seehäfen
Das Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer an Flug- und Seehäfen soll optimiert werden. Ziel ist offenbar, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem Wahlrecht der MwStSystRL machen z.B. die Niederlande, Belgien oder Österreich Gebrauch und vermarkten dies offensiv als Standortvorteil für ihre See- und Flughäfen. Es ist anzunehmen, dass der designierte Finanzminister Olaf Scholz als Hamburger bestens über die Materie informiert ist und zügig handelt.
Gegen Online-Umsatzsteuerbetrug
Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden, wenn sie den Handel unredlicher Unternehmer über ihre Plattform nicht unterbinden. Weiterlesen