EU-Staaten einigen sich auf globale Mindeststeuer

Monatelang war auf Ebene der EU hart verhandelt und debattiert worden. Nunmehr wurde die EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union verabschiedet und bereits am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Was ist von der Richtlinie zu erwarten?

Hintergrund

Im Jahr 2021 einigten sich 137 Staaten auf die Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne. Ziel der sog. „globalen Mindeststeuer“ ist ein Mindeststeuersatz in Höhe von 15 Prozent: Diejenigen Unternehmen, die einen konsolidierten Umsatz in Höhe von mindestens 750 Mio. EUR aufweisen, sollen demnach – unabhängig von ihrem Sitz – mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Wesentliches Element dieser Besteuerung ist eine Ergänzungssteuer, die erhoben werden soll, wenn ein Konzern das Mindeststeuerniveau von 15 Prozent in einem Land unterschreitet. Bis Ende 2023 soll die Richtlinie in nationales Recht übertragen werden.

Einigung auf EU-Ebene unter Aufgabe der Ungarn-Blockade

Gegen die Umsetzung des Textes der Richtlinie setzte sich zuletzt v.a. Ungarn ein. Da Steuerfragen in der Europäischen Union stets Einstimmigkeit erfordern, scheiterte die rasche Umsetzung daran zunächst. Auf Druck einzelner Länder – sie drohten Ungarn damit, eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen zu blockieren –, konnte die Richtlinie Ende 2022 verabschiedet werden. Weiterlesen