Die Impfstoffversorgung in Deutschland mit COVID-19-Impfstoffen läuft immer noch schleppend. Unverständlicherweise überlegt die Bundesregierung noch immer, ob in Deutschland die EU-rechtlich mögliche Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht bei COVID-19-Impfstoffen, Diagnostika und der verbundenen Dienstleistungen umgesetzt werden soll.
Hintergrund
In der Corona-Pandemie versteht auch die EU die Krisenbewältigung als europäische Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb hat sich die EU seit Frühjahr auf eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen verständigt, etwa die Genehmigung eines großzügigeren Beihilferahmens bei staatlichen Subventionszahlungen an Unternehmen. Zu den EU-Erleichterungen zählen auch Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Am 3.4.2020 nahm die Kommission den Beschluss (EU) 2020/491 (3) an (ABl. EU L 103 I, S.1), der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Gegenstände, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs zwingend benötigt werden – darunter auch In-vitro-Diagnostika – vorübergehend von der Mehrwertsteuer und von Eingangsabgaben zu befreien. Dieser Beschluss deckt jedoch bislang nur Einfuhrlieferungen und nicht innergemeinschaftliche Lieferungen oder Inlandslieferungen ab.
EU-Richtlinie lässt Umsatzsteuerbefreiung zu
Am 7.12.2020 hat der EU-Rat nun die am 11.12.2020 in Kraft getretene Richtlinie 2020/2020 beschlossen (ABl. EU L 419, 1), mit der die Richtlinie 2006/112/EG zeitlich befristet bis 31.12.2022 geändert wird. Ziel dieser Änderungs-RL ist die EU-weite Schaffung von Erleichterungen im Bereich der nationalen Mehrwertsteuer. Das bedeutet, die Mitgliedstaaten können Weiterlesen →