Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf für eine Reform der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Allerdings hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits kritisiert, dass der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bunderegierung genügt, weil weder eine Evaluierung vorgesehen, noch der Erfüllungsaufwand beziffert ist. Kein guter Start in das Gesetzgebungsverfahren!
Hintergrund
In Praxis gelingt es immer wieder, dass insbesondere bei hochpreisigen Immobilientransaktionen durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuerzahlung vermieden wird. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher
Bedeutung. Die Steuerausfälle müssen dann von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind. Ziel des Gesetzes ist deshalb die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen.
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