Es ist soweit: Gateway Real Estate wurde ausgewählt. Stopp mal, worum geht’s hier eigentlich? Einer der Prüfungsschwerpunkte für dieses Jahr ist die Überprüfung der Immobilienwerte, den sog. Investment Properties. Im Dezember hatte ich darüber berichtet, nun ist es soweit.
Und die Auserwählte? Die Gateway Real Estate AG. Ein börsennotierter Immobilienkonzern mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien in Deutschland. Und wieso hat die BaFin am 29. April 2024 darüber berichtet? Dies ist eine der Folgen des Wirecard-Skandals, genauer gesagt der Reformen des FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität). Seit dem 1. Januar 2022 wird die Öffentlichkeit früher und transparenter informiert, wenn bei einem Unternehmen eine sog. anlassbezogene Prüfung durchgeführt wird. Was es damit auf sich hat? Dazu kommen wir gleich.
Was die BaFin genauer prüfen will
Die Gateway Real Estate AG hat eine Liegenschaft zum 30. Juni 2023 mit 141,5 Mio. € in der Bilanz stehen. Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass das betroffene Objekt möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet ist. So steht es in der Veröffentlichung der BaFin vom 29. April 2024.
Kurz und knapp, aber diese Aussage hat es in sich. Es handelt sich hier nicht um eine sog. Stichprobenprüfung, bei der Unternehmen per Zufall gezogen werden, sondern um eine anlassbezogene Prüfung. Woher die BaFin diese Anhaltspunkte hat? Dies gibt sie nicht an. Vielleicht die Pressemeldung des Unternehmens vom 23.11.2023, in dem über die Abschreibung bei der Neubewertung eines Entwicklungsprojektes berichtet wird. Anders als bei einer Stichprobenprüfung, kann man aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkte jedoch eher davon ausgehen, dass es entsprechende Fehler in der Rechnungslegung gibt.
Ein Warnsignal für Investoren. Und dies nicht nur, weil der BaFin Anhaltspunkte für eine Überbewertung vorliegen. Diese Überbewertung ist nach Aussage der BaFin möglicherweise „wesentlich“. Und was heißt dies genau? Gute Frage. Eher nichts Gutes. Das Unternehmen beziffert die Abschreibung in der Pressemitteilung auf 42 Mio. € bzw. einem 30 % niedrigeren Wert.
Ein Blick in den Abschluss von Gateway
141,5 Mio. €, ist das viel? Für mich privat ein unvorstellbares Vermögen, aber auch für Gateway kein Kleinbetrag. Immerhin macht dies mehr als die Hälfte der sog. Renditeimmobilien aus. Und etwa ein Zehntel des Gesamtvermögens, bei dem auch die sog. Vorratsimmobilien mit etwas weniger als einer Milliarde Euro erfasst werden.
Eines ist klar: Sollte die BaFin tatsächlich eine wesentliche Überbewertung feststellen, wird sich dies nicht unerheblich auf die Zahlen des Immobilienkonzerns auswirken. Denn im ersten Halbjahr 2023 wurde ein Verlust erzielt, die Zinsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich angestiegen. Auch der Ausfall von Forderungen haben das Ergebnis belastet. Anders als mögliche Wertkorrekturen der Immobilien belasten höhere Zinsen und ausgefallene Forderungen jedoch die Liquidität.
Bis zur Hauptversammlung ist noch Zeit. Diese fand im letzten Jahr Ende August statt. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin mehr Klarheit besteht. Wir werden sehen.
Weitere Informationen:
- Erdbeben am Immobilienmarkt: Droht Immobilienkonzernen Zoff mit der BaFin bei der Bewertung? (NWB Experten-Blog)
- Gateway Real Estate AG: Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 (bafin.de)
- https://www.gateway-re.de/investor-relations/ir-news-new/new-detail/?news_id=EQS-Ad-hoc_2647391_de