Vor wenigen Tagen hat der IASB eine Änderung von IAS 12, des Standards zu latenten Steuern, beschlossen. Dabei ging es unter anderem um latente Steuern aus Leasingverhältnissen. Wie ich bereits in früheren Blogs erläutert hatte, bucht der Leasingnehmer bei Leasingverhältnissen nach IFRS 16 grundsätzlich eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der Leasingverpflichtung und ein Recht zur Nutzung des Leasingobjekts ein. Der Wert des Nutzungsrechts leitet sich aus dem Wert der Leasingverbindlichkeit ab, kann jedoch etwa durch anfängliche Leasingzahlung vor Beginn der Leasinglaufzeit oder auch durch direkt dem Leasingverhältnis zurechenbare Kosten des Leasingnehmers modifiziert werden. Das Nutzungsrecht wird über die Leasinglaufzeit abgeschrieben und die Leasingverbindlichkeit durch den Tilgungsanteil in der Leasingrate vermindert.
Diese Vorgehensweise wird regelmäßig nicht der steuerlichen Bilanzierung entsprechen. Fraglich war, welche Konsequenzen sich für die latenten Steuern nach IAS 12 ergeben. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass IAS 12 einige Ausnahmen von der Pflicht zur Bildung latenter Steuern vorsieht, u.a. für Fälle der Ersteinbuchung von Vermögenswerten und Schulden außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses. Weiterlesen