Mit guten Gründen ist die Verschwiegenheit des Wirtschaftsprüfers allgemein und in seiner Funktion als Abschlussprüfer im Speziellen ein hohes Gut. Selbstverständlich sind Dritte, etwa externe Aufsichts- oder Überwachungsinstitutionen, Strafverfolger, Geschäftspartner des Mandanten u.a., daran interessiert, vom Wissen des Wirtschaftsprüfers zu profitieren. Da gerade der Abschlussprüfer tiefe Einblicke ins Unternehmen erhält, stellt sich unter anderem die Frage, ob er bei Entdeckung von Unregelmäßigkeit von sich aus aktiv werden und Dritte informieren soll. Die Diskussion wird nicht nur immer wieder national diskutiert, sondern auch der internationale Normgeber für Prüfungsnormen hat sich der Frage angenommen und ist mit weitgehenden Forderungen nach vorne geprescht. Weiterlesen
Der Wirtschaftsprüfer als Petze?
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