BMF verkündet Start für Wirtschafts-Identifikationsnummer!

Das BMF hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummer vorgelegt. Demnach soll ab dem 30.09.2024 mit der initialen Vergabe begonnen werden.

Hintergrund

Die eindeutige Identifizierung von Personen ist im Steuerrecht von Bedeutung. Bereits seit dem Jahr 2003 regelt § 139a AO dazu, dass jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren, ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zuzuteilen ist. Für natürliche Personen ist dies bereits seit 2007 realisiert (§ 139b AO). Für wirtschaftlich Tätige (§ 139c AO) lief die Regelung bisweilen ins Leere. Dies soll nunmehr geändert werden.

Wer und was ist betroffen?

Die neue Nummer soll laut BMF – es legte nunmehr eine entsprechende Verordnung im Entwurf vor – allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen werden. Ziel ist eine Vereinfachung der Kommunikation. Gleichzeitig wird die Nummer als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes (UBRegG) gelten. Weiterlesen

Unternehmensbasisregister: Was kommt da auf uns zu?

Kaum zu glauben, aber wahr: Derzeitig gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch zwischen den Registern erfolgt regelmäßig nicht. Hinzu kommt, dass viele dieser Register eigene Identifikationsnummern haben. Der Abruf von Informationen kann damit oft zur Mammut-Aufgabe werden.

Unternehmensbasisdatengesetz soll Übersicht bringen

Um nunmehr in den Datendschungel eine Übersicht zu bringen, hat der Bundestag im vergangenen Juni das Unternehmensbasisdatengesetz auf den Weg gebracht. Es soll die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. In dem beim Statistischen Bundesamt anzusiedelnden Register werden dann sämtliche Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfasst. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Geplant ist, dass als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer) dienen soll. Weiterlesen