Die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills nach IFRS war lange diskutiert worden. Der Beginn der Pandemie hatte die Entscheidung verzögert. Es wurde viel hin und her diskutiert, doch nun steht es fest: Es bleibt bei der derzeitigen Regelung. Der Goodwill nach IFRS wird also weiterhin nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur außerplanmäßig. Die Entscheidung hat das IASB in der Sitzung im November gefällt.
In den letzten Jahren habe ich mehrere Studien zum Goodwill in den Bilanzen der Index-Unternehmen gemacht. Die Erkenntnisse? Erschreckend! Der Anteil des Goodwills macht nicht nur einen Großteil des Gesamtvermögens aus. Es gibt auch Unternehmen, bei denen der Goodwill größer ist als das Eigenkapital.
Hintergründe der Entscheidung
Worauf beruht diese Entscheidung? Das IASB hat die Rückmeldungen der Interessensgruppen ausgewertet. Bei den Studienergebnissen zum Goodwill nicht verwunderlich, dass die Sorge vor der Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung groß war, denn schließlich profitieren viele Interessensgruppen von geringen Goodwill-Abschreibungen, die den Gewinn des Unternehmens schonen. Weiterlesen