Goodwill bleibt als tickende Zeitbombe in den Bilanzen – IASB-Entscheidung liegt vor

Die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills nach IFRS war lange diskutiert worden. Der Beginn der Pandemie hatte die Entscheidung verzögert. Es wurde viel hin und her diskutiert, doch nun steht es fest: Es bleibt bei der derzeitigen Regelung. Der Goodwill nach IFRS wird also weiterhin nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur außerplanmäßig. Die Entscheidung hat das IASB in der Sitzung im November gefällt.

In den letzten Jahren habe ich mehrere Studien zum Goodwill in den Bilanzen der Index-Unternehmen gemacht. Die Erkenntnisse? Erschreckend! Der Anteil des Goodwills macht nicht nur einen Großteil des Gesamtvermögens aus. Es gibt auch Unternehmen, bei denen der Goodwill größer ist als das Eigenkapital.

Hintergründe der Entscheidung

Worauf beruht diese Entscheidung? Das IASB hat die Rückmeldungen der Interessensgruppen ausgewertet. Bei den Studienergebnissen zum Goodwill nicht verwunderlich, dass die Sorge vor der Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung groß war, denn schließlich profitieren viele Interessensgruppen von geringen Goodwill-Abschreibungen, die den Gewinn des Unternehmens schonen. Weiterlesen

Serie „Bilanzkosmetik“: Karriereende für die geschönten Kennzahlen?

So. Nun wie versprochen zum IASB. Das Board möchte die Karriere der geschönten Kennzahlen ändern. So zumindest der Plan. So weit so gut. Und wie sieht der Zeitplan aus? Ja, vielleicht etwas kleinkariert. Solche Projekte sind auch nicht ohne. Aber dazu später noch einmal.

Im Herbst letzten Jahres wurde das Thema des Wildwuchses der Kennzahlen bei IASB diskutiert. Laut Aussage des IASB-Chefs Hans Hoogervorst soll die Karriere der geschönten Kennzahlen beendet werden. Das Gremium möchte aktiv werden, damit die bisher von den Unternehmen selbst festgelegten Definitionen klar geregelt werden. Mal ganz ehrlich: Wo kommen wir denn dahin, wen sich jeder die Begriffe so definiert, wie er sie gerade gebrauchen kann?

Seitens des IASBs wird geprüft, ob bestimmte Begriffe wie beispielsweise EBIT oder operativer Gewinn definiert werden sollen. Interessant: Solche doch für Investoren wichtigen Kennzahlen kann ein Unternehmen frei nach Belieben definieren?

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