Update: Dienstwagenbesteuerung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Seit 1.1.2019 fördert der Gesetzgeber die E-Mobilität auch im Rahmen einer neuen Dienstwagenbesteuerung. Inzwischen hat das BMF eine wichtige Auslegungsfrage beantwortet: Auf den Zeitpunkt der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber kommt es an!

Hintergrund

Durch das sog.  „Jahressteuergesetz 2018“ (v. 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338) wurde ab VZ 2019 eine neue Bewertung der privaten Nutzung von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen mit 40 km Reichweite oder 50 g CO2-Ausstoß je km eingeführt.

Nach der Neuregelung des § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG ist die steuerliche Bemessungsgrundlage, der Bruttolistenneupreis für Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2019 angeschafft wurden, zu halbieren. Folglich sind nur 0,5 statt 1 Prozent zu versteuern Ein Anreiz, um auf Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb umzusteigen. Weiterlesen