In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird.
Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“. Weiterlesen