Die Berichterstattung wird digital – zumindest ab 2020 ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. Bis dahin ist jedoch noch einiges zu erledigen, wie die veröffentlichten Berichte für das Jahr 2017 zeigen. Die Saison der Geschäftsberichte von 2018 steht noch aus. Aber nun der Reihe nach.
Verpflichtung eines digitalen Geschäftsberichtes ab 2020
In der EU gilt ab 2020 die Pflicht für ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF – European Single Electronic Format). Die Bindungswirkung entsteht ab 2020, auch wenn dies noch nicht in nationales Recht übernommen wurde – so sieht es zumindest derzeit aus. Die EU-Kommission muss in diesem Jahr noch den Regulierungsstandard der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde als Verordnung erlassen. Weiterlesen