FG unterhöhlt Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters

Die Zurückbehaltung von Unterlagen ist sicherlich für viele Steuerberater ein probates Mittel, um ihre offenen Honorarforderungen durchzusetzen. Das FG Schleswig-Holstein hat allen Beratern, die von diesem Mittel Gebrauch machen, allerdings einen erheblichen Dämpfer versetzt (Beschluss vom 12.10.2015, 2 V 95/15, Az. BFH II B 97/15).

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Gegenseitiger Ausschluss von Kammeraufgaben?

Im Rahmen einer Auseinandersetzung aus Anlass einer sofortigen Kündigung durch den Auftraggeber nach § 627 BGB gab es Streit um die Herausgabe von Unterlagen, die mit Hinweis auf eine angebliche Restlaufzeit des Vertrages noch über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus bis zum Jahresende und mit angeblichen Honorarrückständen begründet wurde. Weiterlesen