Bundesarbeitsminister Heil plant einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice. Was ist davon zu halten?
Rechtlicher Hintergrund der bisherigen Homeoffice-Pflicht
Seit Januar 2021 sah die Corona-ArbSchV vor, dass für Arbeitgeber die Pflicht besteht, Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice zu ermöglichen. Diese Verpflichtung war zunächst bis zum 15.3.2021 befristet. Danach wurde eine Verlängerung bis zum 30.4.2021 beschlossen.
Mit der sogenannten „Bundes-Notbremse“ des Bundestages vom 21.4.2021 (BGBl. 2021 I S. 802) wurden die Regelungen zum Homeoffice in § 28 b Abs. 7 IfSG übernommen und in der Corona-ArbSchV gestrichen. Nach der früheren Regelung waren Arbeitnehmer lediglich gebeten, das Angebot zu Homeoffice zu nutzen. Eine ausdrückliche Verpflichtung der Arbeitnehmer, das Home-Office-Angebot wahrzunehmen, enthielt die Corona -ArbSchV nicht. Diese verpflichtete also nur die Arbeitgeber, ohne gleichzeitig eine entsprechende Verpflichtung für Arbeitnehmer zu schaffen.
Dies änderte sich dann mit § 28 b Abs. 7 IfSG: Danach hatten die Beschäftigten das Homeoffice-Angebot zwingend anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Entgegenstehende Gründe konnten etwa häusliche räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder eine unzureichende technische Ausstattung im Home-Office sein. Die gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Home-Office-Angeboten war allerdings bis zum 30.6.2021 befristet.
Mit der im November 2021 beschlossenen Änderung stellte der Gesetzgeber den im Rahmen der Bundesnotbremse geltenden Status aber wieder her: Nach § 28 b Abs. 4 S. 1 IfSG n.F. (BGBl 2021 I S. 4906) muss Beschäftigten mit Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice angeboten werden, es sei denn, das ist aus „zwingenden betrieblichen Gründen“ nicht möglich. Diese Regelung ist befristet bis 19.3.2022.
SPD will dauerhaften Rechtsanspruch auf Homeoffice einführen
Die SPD sieht die Beendigung der bisherigen Regelung anders; sie will im Gegenteil schon nach ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahlen vom Herbst 2021 einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice für mindestens 24 Tage/Jahr einführen (SPD-Zukunftsprogramm, S. 29). Diese politische Zielsetzung hat der Bundesarbeitsminister Mitte Januar bekräftigt: Weiterlesen