Zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes-JStG 2020 hat der Bundesrat vorgeschlagen, Aufwendungen für das Home-Office steuerlich anzuerkennen (BT-Drs. 19/22850/BR-Drs. 19/23551). Dieser Vorschlag wurde am 26.10.2020 von Sachverständigen in der Expertenanhörung begrüßt.
Kommt jetzt der Steuervorteil beim Home-Office?
Hintergrund
Ich hatte bereits berichtet: Vor dem Hintergrund coronabedingter Kontaktbeschränkungen gehen immer mehr Arbeitgeber zu flexiblen Arbeitsmodellen über und entsenden Teile Ihrer Belegschaft ins Home-Office, wo sich dies nach Art und Umfang der Tätigkeit umsetzen lässt und die technischen Voraussetzungen bestehen. Dieser Trend entspricht auch den Interessen vieler Arbeitnehmer, die im Home-Office ebenso produktiv sein können und überdies Beruf und Familie besser vereinbaren können, wenn allein das Arbeitsergebnis maßgeblich ist und nicht die starre Fixierung auf einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.
Ob eigener Raum oder nur eine Arbeitsecke, wo berufliche Tätigkeiten abgewickelt werden: Zwangsläufig entstehen auch dem Arbeitnehmer beruflich veranlasste Aufwendungen, die –abgesehen vom steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmer – nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen sind. Für dieses gerade in Corona-Zeiten virulent gewordene Home-Office-Phänomen hält das Einkommensteuerrecht bislang keine Lösung bereit.
Änderungsvorschlag des Bundesrates
Das Problem ist inzwischen auch bei der Politik angekommen. Weiterlesen