Ein böses Erwachen gab es für die Eigentümer eines Grundstücks, das mit einer Hochspannungsleitung überzogen wurde. Denn die dafür gezahlte Entschädigung führte nach Ansicht des FG Düsseldorf zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und zwar auch dann, wenn es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Grundstück handelte. Begründung: Die Grundstückseigentümer würden dem Betreiber des Stromnetzes entgeltlich ihren Luftraum überlassen. Es handele sich nicht um eine reine Vermögensverwaltung (FG Düsseldorf v. 20.09.2016, 10 K 2412/13 E).
Glücklicherweise hat der BFH dem Spuk soeben ein Ende bereitet. Weiterlesen