Linke Tasche, rechte Tasche. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Naschen macht leere Taschen. Der Volksmund wusste schon immer, dass auch Bekleidungsstücke als Behältnis zur Aufbewahrung von Bargeld, also als „Kasse“, dienen können. Ein Nutzfahrzeughändler wurde diese Weisheit nun vom FG Hamburg bestätigt (Beschluss vom 28.2.2020, 2 V 129/19).
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