Im Jahr 2017 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen eines Filmherstellers und urteilte, dass es sich bei den diversen Mieten für Drehorte, Kameratechnik, Requisiten etc. um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen handelt. Bringt nun das BFH-Urteil (III R 24/18) die Erleichterung?
Der Streitfall
Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Bei Auftragsproduktionen (z. B. bei TV-Filmen) liegt regelmäßig ein Werkvertrag vor, nachdem die Herstellungskosten in der Regel in voller Höhe von dem auftraggebenden Sender bezahlt werden. Die Filmwerke sind in diesem Fall Umlaufvermögen des Filmherstellers. Weiterlesen