Auch für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ein Kapitalbetrag wird auf 10 Jahre verteilt und davon monatlich 1/120 als fiktiver Zahlbetrag zugrunde gelegt. Als Versorgungsbezüge gelten auch Renten und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Was aber gilt, wenn der Hinterbliebene bzw. Erbe bereits älter als 27 Jahre ist?
Direktversicherung: Keine Beitragspflicht bei Zahlung an Kinder über 27 Jahre
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