Update: Bundestag beschließt sogenanntes Heizungsgesetz

Der Bundestag hat am 8.9.2023 mit Regierungsmehrheit das umstrittene sog. Heizungsgesetz abschließend beschlossen. Was kommt jetzt auf uns zu?

Hintergrund

Ich habe schon berichtet: Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Aber am 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes -GEG- (“Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf: Keine Gesetzesbeschlüsse mit der Brechstange ohne ausreichende Prüfungs- und Überlegungszeit für die Abgeordneten im Bundestag, lautete die klare Karlsruher Botschaft. Am 5.9.2023 hat der Bundestag mit der Regierungsmehrheit – gegen die gesamten Stimmen der Opposition – die Aufsetzung der GEG-Beschlussfassung auf die Tagesordnung des Bundestages beschlossen.

Eckpunkte des finalen Bundestagsbeschlusses

Am 8.9.2023 hat jetzt der Bundestag das umstrittene Gesetz mehrheitlich beschlossen – ohne die zahlreichen Oppositionsvorschläge. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Juli vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Das bedeutet: Weiterlesen

Update Heizungsgesetz: Kommt doch noch mal Bewegung in das Gebäudeenergiegesetz?

In einer kleinen Anfrage thematisiert die CDU/CSU-Fraktion abermals den Gesetzgebungsprozess sowie inhaltliche Fragen zum sog. Heizungsgesetz (BT-Drs. 20/7923). Am 9.8.2023 hat das Bundeskabinett mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen, die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung ab 2024 nochmals aufzustocken.

Kommt doch noch mal Bewegung in das Gebäudeenergiegesetz?

Hintergrund

Eigentlich hätte das Gebäudeenergiegesetz am 7.7.2023 mit der Regierungsmehrheit im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden sollen. Doch dann sprach das BVerfG in Karlsruhe ein Machtwort: Mit Beschluss vom 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass die 2./3. Lesung der von der Bundesregierung beabsichtigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) nicht vor der Sommerpause am 7.7.2023 erfolgen darf. Dieses Recht auf eine gründliche parlamentarische Beratung von Gesetzen sei ein hohes Gut, hieß es – ein Durchpeitschen des Heizungsgesetzes mit der „parlamentarischen Brechstange“ ist also unzulässig. Obwohl ein Änderungsantrag der Opposition vorlag (BT-Drs. 20/7671/Neustart beim Heizungsgesetz), hat sich die Ampelkoalition schon im Juli festgelegt: Inhaltliche Änderungen am Heizungsgesetz wird es nicht geben – basta!

Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Gebäudeenergiegesetz

Möglicherweise kommt aber doch nochmal Bewegung in das Gesetzgebungsverfahren. Weiterlesen

Paukenschlag: Bundesverfassungsgericht stoppt in letzter Sekunde Bundestag beim Heizungsgesetz

Mit einer einstweiligen Anordnung hat das BVerfG am 5.7.2023 die für den 7.7.2023 angesetzte finale Abstimmung über das sog. Heizungsgesetz gestoppt. Warum und was sind die Folgen?

Hintergrund

Ich habe vor wenigen Tagen im Blog: Nach wochenlangem Streit in der Ampelkoalition und Ablehnung der Opposition sollte die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und weiterer Gesetze – sog. „Heizungsgesetz“ – eigentlich am 7.7.2023 in der letzten Sitzung des Bundestages vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten und verabschiedet werden. Der finale, mehrfach geänderte Gesetzentwurf wurde erst am 30.6.2023 fertiggestellt, die Anhörung der Sachverständigen im zuständigen Ausschuss erfolgte am 3.7.2023. Ein BT-Abgeordneter hat nachfolgend beim BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, weil der Ablauf des Beratungs- und Abstimmungsverfahrens ihn in seinen Abgeordnetenrechten beinträchtige.

BVerfG erlässt einstweilige Anordnung und stoppt Gesetzgebungsverfahren

Am späten Abend des 5.7.2023 hat das BVerfG (2 BvE 4/23) mit einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs.1 BVerfGG) nun die für den 7.7.2023 geplante Schlussabstimmung im Bundestag gestoppt. Begründung: Weiterlesen

Lackmustest Heizungsgesetz: Kommen Beteiligungsrechte der parlamentarischen Demokratie unter die Räder?

In der Beratungswoche vom 5.-7.7.2023 soll die GEG-Novelle (sog. „Heizungsgesetz“) abschließend das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Oppositionspolitiker und Anhörungsexperten bemängeln den Husarenritt, mit dem das Gesetz durch den Bundestag „gepeitscht“ werden soll. Werden Abgeordnetenrechte verletzt?

Hintergrund

Im Rahmen der Energiewende hat die Ampel-Koalition bereits vor Monaten eine Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht. Die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz und weiteren Verordnungen soll dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Klimaziele erfüllt. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten Heizungen eingebaut werden müssen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Ursprünglich sollten alle neuen Heizungen von 2024 an diese Vorgabe erfüllen. Jetzt soll die Wärmeplanung der Kommunen der zeitliche Taktgeber sein. Um das sog. „Heizungsgesetz“ gab es innerhalb der Regierungskoalition heftigen Streit, die Opposition lehnt das Vorhaben ab.

Wie ist der Regierung vorgegangen?

Der Bundesrat hat sich bereits am 12.5.2023 mit dem als „eilbedürftig“ (Art.76 Abs. 2 GG) bezeichneten Gesetzentwurf der Regierung befasst, der im Nachgang nochmals geändert wurde. Weiterlesen