Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – zukünftig 20% auf Alles (außer Tiernahrung)?

Die Grenzen des Anwendungsbereiches der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen führen immer wieder zu Diskussionen. „20 % auf Alles“ klingt vor diesem Hintergrund zwar reißerisch, aber auch sehr verlockend.

Das FG Rheinland-Pfalz befand mit Urteil vom 6. Juli 2016 (Az. 1 K 1252/16) kürzlich, dass Aufwendungen, welche für das Neubeziehen von Polstermöbeln entstanden sind, nicht von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG begünstigt sind, wenn die Leistung in der Betriebsstätte des Handwerkers durchgeführt wurde.

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