Gute Nachrichten zum Jahresauftakt. Noch nie hat der Bund einen derart hohen Haushaltsüberschuss erzielt. Doch wohin mit dem Plus von 13,5 Mrd. Euro? Ich meine: Ein guter Teil der Mehreinnahmen muss jetzt an den Steuerbürger zurückfließen.
Hintergrund
Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts beschränkt. Die Staatsschuldenquote in Deutschland geht seit dem Höchststand von 82,5 Prozent im Jahr 2010 wieder tendenziell zurück; damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland das EU-Konvergenzkriterium erfüllt, dass die Schuldenquote auf 0,60 Prozent des BIP beschränkt. Die durch Art. 109 Abs. 3 GG im Jahr 2009 eingeführte Schuldenbremse gilt seit 2011, für den Bund ist seit 2016 die Grenze von 0,35 Prozent zwingend einzuhalten.
Seit 2014, also seit sechs Jahren, kommt der Bund ohne neue Schulden aus. Mehr noch: Seit 2015 erwirtschaftet der Bund Jahr für Jahr ein dickes (ungeplantes) Haushaltsplus. Weiterlesen