Was wird aus dem Bundeshaushalt?

Nach dem Koalitionsbruch v. 6.11.2024 will der Bundeskanzler am 16.12.2024 die Vertrauensfrage stellen, bis dahin ruhen die Haushaltsberatungen. Welche Konsequenzen hat das?

Hintergrund

Nach dem Beschluss der Haushaltsvoranschläge durch die Bundesregierung wurden die Etat-Entwürfe für 2024 (Nachtrag) und 2025 in erster Lesung im Bundestag im September 2024 beraten und danach an die Ausschüsse, vor allem den Haushaltsausschuss überweisen. Die für November 2024 geplante Schlussberatung der Haushalte im Bundestag kam bislang nicht zustande, nachdem es am 6.11.2024 zum Koalitionsbruch kam und der Bundeskanzler am 16.12.2024 im Bundestag die Vertrauensfrage stellen will: Erhält er nicht die erforderliche Mehrheit für die Fortsetzung seiner Arbeit, löst der Bundespräsident auf Antrag des Kanzlers den Bundestag auf; es gibt dann am 23.2.2025 Neuwahlen.

Keine weiteren Haushaltsberatungen vor der Vertrauensfrage

Am 16.12.2024 will Bundeskanzler Scholz nach dem Bruch der Koalition am 6.11.2024 die Vertrauensfrage stellen (Art.68 GG). Jedenfalls bis dahin wird es keine weiteren Beratungen und erst recht keine Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2024 und auch nicht über den Haushalt 2025 (BT-Drs.20/12400). Weiterlesen