Haushaltsscheck-Verfahren für angestellten Minijobber einer Pflegewohngruppe

Für einen geringfügig Beschäftigten im Haushaltsbereich sind lediglich 12 Prozent Abgaben fällig, während es im gewerblichen Bereich 30 Prozent sind. Zudem kann im ersten Fall das einfache Haushaltsscheck-Verfahren genutzt werden. Doch im Einzelfall kann die Frage, wann das Haushaltsscheck-Verfahren zulässig ist, umstritten sein und zu rechtlichen Streitigkeiten führen.

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