Knapp 90% der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. Dies sind 4,9 Millionen Haushalte. Eine sprübare Veränderung ist nicht in Sicht.
Zweck der Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wurde eingeführt, um einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathauhalt zu schaffen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Erreichen dieser Ziele hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach infrage gestellt. Die Studie des IW Köln kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Schwarzarbeit durch die steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale zwar von 93% im Jahr 2005 auf 88,5% im Jahr 2017 zurückgegangen sei. Dies ist aber in Ansehen des langen Betrachtungszeitraumes nur eine geringe Verbesserung und von der Zweckerfüllung weit entfernt. Die Steuermäßigung hat damit – zumindest für Reinigungsdienste im Privathaushalt – versagt.
Ausweg
Wie könnte gesetzlich nachgesteuert werden, um den Zweck des § 35a EStG zu erreichen? Weiterlesen