Haushaltshilfen und Schwarzarbeit: Hat die Steuerermäßigung versagt?

Knapp 90% der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. Dies sind 4,9 Millionen Haushalte. Eine sprübare Veränderung ist nicht in Sicht.

Zweck der Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wurde eingeführt, um einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathauhalt zu schaffen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Erreichen dieser Ziele hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach infrage gestellt. Die Studie des IW Köln kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Schwarzarbeit durch die steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale zwar von 93% im Jahr 2005 auf 88,5% im Jahr 2017 zurückgegangen sei. Dies ist aber in Ansehen des langen Betrachtungszeitraumes nur eine geringe Verbesserung und von der Zweckerfüllung weit entfernt. Die Steuermäßigung hat damit – zumindest für Reinigungsdienste im Privathaushalt – versagt.

Ausweg

Wie könnte gesetzlich nachgesteuert werden, um den Zweck des § 35a EStG zu erreichen? Weiterlesen

Unterbringung eines Elternteils im Pflegeheim

Für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, können Steuerermäßigung auf Antrag von 20 %, höchstens 4000 €, in Anspruch genommen werden.

Mit Urteil vom 3.4.2019 (Az: VI R 19/17) hat der BFH jedoch klargestellt, dass die Steuerermäßigung nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden kann, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen. Weiterlesen

Steuerermäßigung nach § 35a EStG – das Ende einer langen Gassi-Runde

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird.

Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“. Weiterlesen

Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Erbringen Hebammen haushaltsnahe Dienstleistungen?

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG treibt mit ihrem auslegungsbedürftigen Wortlaut mitunter wilde Stilblüten aus. So konnte im Blog bereits über die Begünstigung eines Hufschmieds oder des gemieteten Weihnachtsmanns geschmunzelt werden.

Können auch die Leistungen einer Hebamme zur Steuerermäßigung führen?

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Steuerberater, sage mir die Zukunft voraus!

Für Kenntnisse, die man erst nach der Bestandskraft eines Bescheides erlangt, hat der Gesetzgeber extra Korrekturvorschriften geschaffen. Von Steuerberatern scheint die Finanzverwaltung jedoch dennoch den Blick in die Zukunft zu verlangen.  Weiterlesen

Vermieter muss „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ aufschlüsseln

In meinem Blog-Beitrag „Steuerermäßigung nach § 35a EStG – keine Pauschalen für Reparaturen vereinbaren“ hatte ich auf das BFH-Urteil vom 5.7.2012 (VI R 18/10, BStBl 2013 II S. 14) hingewiesen, in dem es heißt: „Leistet der Mieter … an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.“

Ich hatte angesichts des Urteils empfohlen, die durchgeführten Arbeiten durch den Vermieter einzeln auflisten zu lassen. Von Interesse ist insoweit sicherlich ein Urteil des LG Berlin vom 18.10.2017 (18 S 339/16). Danach muss der Vermieter in gewissem Umfang Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen. Das Urteil wird sicherlich auf Handwerkerleistungen übertragbar sein. Weiterlesen

Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen?

Das FG Nürnberg hatte sich im Urteil vom 4. August 2017 Az. 4 K 16/17 wieder einmal mit dem Begriff des (räumlich-funktionalen) Haushaltes i. S. d. § 35a EStG zu befassen.

Die Einkommensteuer ist nicht um Werkleistungen zu ermäßigen, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden.

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Umzug und Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Umzugskosten – Klappe, die Zweite!

Neulich hatte ich mich schon der steuerlichen Bewertung von Umzugskosten aufgrund der Einrichtung eines Homeoffice gewidmet. Die meisten Umzüge sind jedoch hauptsächlich privaten Motiven geschuldet – Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind in diesen Fällen fern…

Dem Privatleben vorbehalten bleibt: die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen i. S. d. § 35a EStG.

Für welche Kostenarten, die typischerweise mit einem Umzug einhergehen, kann die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden? Welche Rechnungen sind – beim Ausräumen der Umzugskisten – daher besonders sorgfältig beiseite zu legen?

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