Für Aufwendungen, die zur Unterbringung in einem Heim oder zur dauerhaften Pflege geleistet werden, kann man eine Steuerermäßigung erhalten. So zumindest die Theorie, denn dies ist nur möglich, soweit es sich um Aufwendungen für die eigene Unterbringung in einem Heim oder die eigene Pflege handelt.
Dieses Urteil des BFH vom 03.04.2019 (VI R 19/17) dürfte daher für viele Angehörige ein Schlag ins Gesicht sein. Weiterlesen