Die Eckpunkte des Haushalts 2024 wurden am 13.12.2023 verlautbart, erste Änderungen bereits mit dem Nachtragshaushalt 2023 beschlossen. Im Übrigen aber sind (zu) viele Details noch offen und vage. Ein Überblick.
Hintergrund
Der am 15.12.2023 von Bundestag (BT-Drs. 20/9500 und 9600) und Bundesrat (BR-Drs. 595/23 (B)) beschlossene Nachtragshaushalt 2023 enthält erste Weichenstellungen und ist Grundlage und Orientierung für den Bundeshaushalt 2024. Dieser hätte eigentlich – wäre nicht das BVerfG-Urteil vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22) dazwischengekommen – schon am 27.11.2023 im Bundestag verabschiedet werden sollen.
Die parlamentarische Beratung in Haushaltsauschuss und Bundestag musste vertagt werden. Dem am 15.12.2023 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Nachtragshaushaltsgesetz vorausgegangen war am 14.12.2023 die Billigung des HaushaltsfinanzierungsG (BT-Drs. 20/8298) durch den BT-Haushaltsausschuss des Bundestages, der bereits Änderungen im Haushalt 2024 betrifft.
Eckpunkte des Haushalts 2024
Die bislang bekannten Eckpunkte des Haushalts 2024, bei dem ein Loch von rund 17 Mrd. Euro finanziert werden muss, lassen sich so zusammenfassen: Weiterlesen