Update Bundeshaushalt 2024: Sondersitzung des Haushaltsausschusses kurzfristig abgesagt – Der Zeitplan kommt ins Rutschen

Die für den 23.11.2023 geplante Sondersitzung des Haushaltsauschusses des Bundestages wurde am 22.11.2023 kurzfristig abgesagt. Was bedeutet das für den ausstehenden Bundeshaushalt 2024?

Hintergrund

Art. 110 des Grundgesetzes (GG) sieht vor, dass der Deutsche Bundestag das Budgetrecht hat und den Haushaltsplan festlegt, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. Die Entwürfe der Einzelpläne für den Bundeshaushalt 2024 hatte der Bundestag in erster Lesung im September 2023 beraten. Danach gingen die Einzelpläne zur „Feinjustierung“ in die Ausschüsse. Korrekturen berät der Haushaltsausschuss des Bundestages in einer sog. „Bereinigungssitzung“, seine Vorschläge werden dann abschließend im Plenum des Bundestages verhandelt und abgestimmt. Der Haushaltsausschuss hat am 17.11.2023 in den frühen Stunden die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 beendet, jedoch keinen Beschluss über das Haushaltsgesetz sowie über das Haushaltsfinanzierungsgesetz gefasst.

Es gab zahlreiche Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu den Einzelplänen, vor allem standen die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) noch offen. Damit standen auch die Eckdaten des Haushalts 2024 noch nicht fest. Deshalb sollte eine erneute Bereinigungssitzung am 23.11.2023 stattfinden – die nun abgesagt wurde.

Überraschende (?) Absage der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses

Die Absage der Sondersitzung kommt eigentlich nicht mehr überraschend. Das BVerfG (15.11.2023 – 2 BvF 1/22) hatte den Nachtragsetat, der eine Verschiebung von pandemiebedingten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds vorsah, für verfassungswidrig und nichtig erklärt (ich hatte hierzu im Blog berichtet). Die Entscheidung hat wesentliche Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung und könnte zudem grundsätzliche Wirkungen etwa für den Umgang mit Sondervermögen des Bundes bedeuten. Die Union hatte deshalb erklärt, dass aufgrund dieser möglichen Folgen der Haushaltsentwurf nicht verabschiedungsreif sei, es bestünden zudem verfassungsrechtliche Risiken. Weiterlesen