Damit der Vorsteuerabzug gewährleistet ist, muss ausweislich § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bezeichnet sein. Insbesondere im Niedrigpreissegment ist diese handelsübliche Bezeichnung problembehaftet, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt. Weiterlesen
Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment
Kommentar