Immer wieder stellt sich die Frage, auf was ein Berufsträger der steuerberatenden Berufe noch vertrauen darf. Noch 2008 galt, dass solange sich der Steuerberater der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichtes orientiert, arbeite er lege artis. Man könne von ihm deshalb „regelmäßig nur verlangen, die Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, die im Bundessteuerblatt und in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht – dem Organ der Bundessteuerberaterkammer – veröffentlicht worden sind“.
Später in 2014 wandte sich der BGH (IX ZR 199/13) der Thematik zu. Wiederum ging es um die einzigartigen steuerberatenden Berufe. Grundsätzlich dürfe der Steuerberater in „den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen.“ Maßgeblich sei die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung – im Zeitpunkt der Beratung. Über deren Entwicklung muss sich der Berater anhand der einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten. In Betracht kämen vor allem das vom BMF herausgegeben BStBl und die von der Bundessteuerberaterkammer herausgegebene Zeitschrift „DStR“. Von der äußerst hilfreichen, sehr praxisrelevanten NWB Datenbank und insbesondere der Zeitschrift NWB war damals noch nicht die Rede. Wie würde der BGH aber dies heute beurteilen? Dies im Zeitalter der steuerrechtlichen Voll-Digitalisierung? Auf was muss „Zugriff“ genommen werden? Beispielsweise EU-Websites? Weiterlesen