Auch nach dem 15.11.2021 können in den Ländern Anträge auf Corona-Härtefallhilfe gestellt werden. Das hat das BMWi mitgeteilt. Eine gute Nachricht für alle, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden.
Hintergrund
Wie ich bereits berichtet habe, ist die Härtefallhilfe ein mit bis zu 1,5 Mrd. Euro dotiertes Hilfsprogramm des Bundes und der Länder, um Unternehmen und Selbständige zu unterstützen, die wirtschaftlich stark unter den Folgen staatlicher Einschränkungen leiden, jedoch die Anspruchsvoraussetzungen der bisherigen Hilfsprogramme nicht erfüllen. Bund und Länder haben sich angesichts der anhaltenden Pandemie entschieden, den Förderzeitraum bis 31.12.2021 zu verlängern.
Bisherige Antragsfrist wird stillschweigend verlängert
Die Antragsfrist für die von den Ländern administrierten Härtefallhilfe endete zunächst am 31.10.2021, wurde dann aber in den Richtlinien der Länder bis 15.11.2021 verlängert. Hintergrund dieser Verlängerung sind Verhandlungen des BMWi mit der EU-Kommission, die auch für die Härtefallhilfen die beihilferechtlichen Bedingungen (temporary Framework) verlängern muss. Diese Genehmigung steht immer noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Weiterlesen