Heilberufliche Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Bei Behandlungen, die auch ästhetischen bzw. kosmetischen Zwecken dienen oder aber von vielen Patienten – auch – aus ebenjenen Gründen in Anspruch genommen werden, wird das therapeutische Ziel seitens der Finanzämter oftmals angezweifelt.
Nun hat sich der BFH mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Haarwurzeltransplantationen befasst und wie folgt entschieden: Weiterlesen