Zur Förderung der Arbeit im Homeoffice kommen aus Bayern nunmehr konkrete Vorschläge. Unter anderem plädiert der Finanzminister der CSU dafür, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern. Eine sinnvolle Stellschraube?
Hintergrund
Die weiterhin hohen Corona-Fallzahlen lassen den Appell der Politik an die Unternehmen nach noch einer größeren Homeoffice-Frequenz lauter werden. Aus Bayern kamen jüngst konkrete Vorschläge, um die Homeoffice-Option attraktiver zu machen: Finanzminister Albert Füracker (CSU) möchte vor allem an der steuerlichen Stellschraube drehen.
Neben der Forderung nach einer generellen Entlastung der Wirtschaft, z.B. durch eine Reduktion der Unternehmensbesteuerung auf „international wettbewerbsfähige 25 Prozent“, plädiert er für die Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für – nach Möglichkeit – alle geringwertigen Wirtschaftsgüter, mindestens jedoch für alle digitalen. So sprach er sich für eine Anhebung von derzeitig 800 Euro auf 2000 Euro aus. „Wir brauchen möglichst viel Homeoffice“, stellte der Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur fest. „Bayern setzt nicht auf gesetzliche Pflichten, sondern auf steuerliche Anreize,“ so der Politiker weiter.
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter seit Einführung der Poolabschreibung deutlich verkompliziert
Mit dem leidigen Thema der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter dürfte ein jeder Unternehmer wohl in regelmäßigen Abständen vertraut sein. Weiterlesen