Vorschläge zur Förderung von Homeoffice: Anhebung der GWG-Grenze auf 2.000 Euro?

Zur Förderung der Arbeit im Homeoffice kommen aus Bayern nunmehr konkrete Vorschläge. Unter anderem plädiert der Finanzminister der CSU dafür, die Abschreibungsmöglichkeiten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern. Eine sinnvolle Stellschraube?

Hintergrund

 Die weiterhin hohen Corona-Fallzahlen lassen den Appell der Politik an die Unternehmen nach noch einer größeren Homeoffice-Frequenz lauter werden. Aus Bayern kamen jüngst konkrete Vorschläge, um die Homeoffice-Option attraktiver zu machen: Finanzminister Albert Füracker (CSU) möchte vor allem an der steuerlichen Stellschraube drehen.

Neben der Forderung nach einer generellen Entlastung der Wirtschaft, z.B. durch eine Reduktion der Unternehmensbesteuerung auf „international wettbewerbsfähige 25 Prozent“, plädiert er für die Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für – nach Möglichkeit – alle geringwertigen Wirtschaftsgüter, mindestens jedoch für alle digitalen. So sprach er sich für eine Anhebung von derzeitig 800 Euro auf 2000 Euro aus. „Wir brauchen möglichst viel Homeoffice“, stellte der Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur fest. „Bayern setzt nicht auf gesetzliche Pflichten, sondern auf steuerliche Anreize,“ so der Politiker weiter.

Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter seit Einführung der Poolabschreibung deutlich verkompliziert

Mit dem leidigen Thema der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter dürfte ein jeder Unternehmer wohl in regelmäßigen Abständen vertraut sein. Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020: Kommt nunmehr eine Anhebung der GWG-Grenze?

Am 28.09.2020 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) abgegeben. Unter anderem wird die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro vorgeschlagen. Wird es nunmehr endlich zu einer Anhebung bei den GWG kommen? Weiterlesen