Bund Länder-Beschluss: Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021

In ihrem Beschlusspapier vom 19.01.2021 haben Bund und Länder eine beachtliche Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von digitalen Wirtschaftsgütern eingeplant.

Hintergrund

Die Passage im Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 ist knapp gehalten, ihre Auswirkung dürfte aber von großem Umfang sein:

„Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.“

Für einen Großteil an Wirtschaftsgütern, die bislang über mehrere Jahre abgeschrieben werden mussten, wird es damit zu einer umfassenden Vereinfachung kommen. Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2020: Kommt nunmehr eine Anhebung der GWG-Grenze?

Am 28.09.2020 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) abgegeben. Unter anderem wird die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro vorgeschlagen. Wird es nunmehr endlich zu einer Anhebung bei den GWG kommen? Weiterlesen

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Abschaffung der Sammelpostenbildung dringend erforderlich!

Im Rahmen seiner Empfehlungen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hatte der federführende Finanzausschuss des Bundesrates in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesrat angeregt, die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von derzeit 800 Euro auf 1000 Euro anzuheben. Gleichzeitig sprach er sich für einer Streichung der sog. Sammelpostenmethode (§ 6 Abs. 2a EStG) aus. Beide Maßnahmen wurden letztendlich nicht in das Gesetz aufgenommen.

Nebeneinander von Sofortabschreibung und Sammelpostenverfahren

Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vereinfachung und vermeidet Streitigkeiten in Fragen der Bewertung bei einer Vielzahl von Wirtschaftsgütern. Zuletzt war die GWG-Grenze mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen von damals 410 Euro auf 800 Euro zum 1. Januar 2018 angehoben worden, nachdem sie mehr als 50 Jahre bei 410 Euro eingefroren war. Weiterlesen

Bürokratieentlastungsgesetz: Auch bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es Bewegung – zumindest eine kleine

Bürokratieentlastungsgesetz. Ein langer Name. Von der Idee her sehr wünschenswert. Auch bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es Bewegung. Ein rasantes Tempo, wenn man die letzte Änderung bedenkt. Doch leider wird die 1.000 €-Grenze nicht erneut angehoben.

Was das Bürokratieentlastungsgesetz vorsieht

Die Sofortabschreibung soll künftig nicht nur bis 800 EUR, sondern bis 1.000 EUR gelten. Eine wünschenswerte Anpassung. Jedoch wurde die Anhebung der 1.000 EUR zumindest um die Inflationsbereinigung in den letzten Jahrzehnten versäumt. Weiterlesen

Endlich: Förderung von Investitionen in digitale Güter kommt im Bundestag an

Erste Lesung am 1. März 2018 im Bundestag: Es gibt noch viel zu tun

Förderung von kleineren Unternehmen. Förderung des Mittelstandes. Einheitliche Abschreibung für Investitionen in Digitalisierung. Oder doch lieber ein großes Gesamtkonzept? Die erste Lesung zur Forderung und dem Antrag der FDP diese Woche im Bundestag hat dazu den Auftakt gemacht.

Was wird gefordert? Markus Herbrand von der FDP fordert die Unterstützung kleiner Unternehmen. Denn diese tun sich mit der Umstellung der Prozesse und den dafür notwendigen Investitionen schwer. Er spricht beispielsweise vom kleinen Heizungsinstallateur. Beispiel? Das Abrufen elektronischer Kontoauszüge. Investitionen in neue Software und Programme.

Die FDP fordert eine Anpassung der Abschreibung für digitale Güter auf drei Jahre. Dies soll vereinheitlicht werden. Außerdem soll es eine Sofortabschreibung für Investitionen in digitale Investitionsgüter geben, die den Digitalisierungsprozess beschleunigen. Dieser Vorschlag ist nur ein erster Schritt. Weiterlesen

Anhebung der GWG-Grenze: Inflationsbereinigung auch für andere Aufwandspauschalen?

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Höchstbetrag der Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), welche im Jahr der Anschaffung im Wege des Sofortabzugs berücksichtigt werden können, von 410 EUR auf 800 EUR erhöht.

Begründet wurde die Anpassung insbesondere mit der Inflation seit der Einführung des Sofortabzugs für GWG. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung würde der Vereinfachungszweck des Sofortabzugs für Unternehmen ohne die Erhöhung der Grenze nur noch für einen eingeschränkten Kreis an Wirtschaftsgütern erreicht.

Andere Aufwandspauschalen im EStG und den EStR bestehen seit Jahren in unveränderter Höhe fort.

Sind diese noch zeitgemäß oder ist eine Inflationsbereinigung – vergleichbar den GWG – überfällig?

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Jahresrückblick 2017: Was die Welt der Bilanzen in diesem Jahr beschäftigt hat

Die Zeit rast. 2017 neigt sich dem Ende entgegen. Lassen Sie uns einen Blick auf das „alte“ Jahr werfen.

Fangen wir mit den positiven Aspekten an:

Schwellenwerte für GWG:
Der nächste runde Geburtstag der Schwellenwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter fällt aus. Die Schwellenwerte werden seit mehr als 50 Jahren endlich wieder angehoben. Das war dringend notwendig. Eine regelmäßige Anpassung in der Zukunft ist wünschenswert. Nur leider sind wir derzeit nicht bei „Wünsch dir was“, sondern bei „Wünsch dir eine Regierung“. Weiterlesen

Vereine und das Transparenzregister?

Neue Meldepflichten für Vereine?

In der Neufassung des Geldwäschegesetzes als Kernstück der Umsetzung der „Vierten Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union“ wurde mit dem neuen Transparenzregister ein neues „halb-öffentliches“ Register geschaffen. Dieses soll als neues, zentral geführ­tes elektronisches Register ab Oktober  2017 umfassende Auskunft über die „wahren wirt­schaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Ge­staltungen geben.

Wie müssen die zahllosen Vereine mit dem neuen Transparenzregister umgehen?

Das Transparenzregister hat den Zweck die hinter bestimmten juristische Verschachtelungen oder Treuhandmodellen stehenden sog. „wirtschaftlichen Berechtigten“ zu erfassen.

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Der nächste runde Geburtstag fällt aus – Anhebung der Schwellenwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter

Wie immer. Uns Bürgern wird ein verhinderter heimlicher Aufbau von Bürokratie als „Entlastung für Mittelständler und Handwerksbetriebe“ verkauft. Lieber Herr Gesetzgeber: Bei der Anhebung des Schwellenwertes bei GWGs handelt es sich nicht um einen Abbau von Bürokratie. Du verhinderst lediglich einen unbemerkten Aufbau. Der Begriff Inflation sollte dir doch bekannt sein. Falls nicht: Einfach Mister Google fragen, der weiß sicherlich eine Antwort.

In den letzten Jahren sind die Regelungen zu den GWGs auch keinesfalls einfacher geworden, sondern durch die Einführung der Poolabschreibung unübersichtlicher. Ist das denn etwas Bürokratieabbau? Ich schließe mich der Auffassung von Herrn Professor Mujkanovic an: Schafft sie endlich ab.

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GWG – Tut sich etwas?

Viele reden gerne von Deregulierung, aber tatsächlich tut sich in Deutschland wenig, oder es wird sogar in vielen Bereichen eher schlimmer. Ein schönes Beispiel dafür war in der Vergangenheit die Behandlung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Nun scheint endlich wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung in Arbeit zu sein. Weiterlesen