Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen sind steuerbegünstigt, da sich insoweit die tarifliche Einkommensteuer um 20 % (maximal 1.200 €) ermäßigt.
Unter diese Steuerermäßigung fallen grundsätzlich alle handwerklichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind jedoch in der Regel gutachterliche Tätigkeiten, wie beispielsweise die Wertermittlung für ein Grundstück oder die Erstellung eines Energieausweises. Weiterlesen