Erstmalige Günstigerprüfung für Kapitaleinkünfte nach Minderung von Beteiligungseinkünften

Der BFH stellt in einem aktuellen Verfahren klar, dass eine geänderte Höhe der Einkünfte nach Eintritt der Bestandskraft, die erstmals eine erfolgreiche Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ermöglicht, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist.

Unbefristeter Antrag auf Günstigerprüfung

Der Antrag auf Günstigerprüfung muss nicht bereits im Rahmen der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden. Insbesondere, wenn der Antrag nach § 32d Abs. 6 EStG nach den bei Erklärungserstellung bekannten Einkünften offenkundig erfolglos wäre, muss der Antrag nicht rechtswahrend „ins Blaue hinein“ gestellt werden. Der Antrag kann vielmehr solange gestellt werden, wie eine Änderungsvorschrift nach der AO oder den Einzelsteuergesetzen greift.

Geänderte Beteiligungseinkünfte – neue Günstigerprüfung

Weiterlesen

Nachträglicher Antrag auf Günstigerprüfung der Besteuerung von Kapitalerträgen

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge ist vielfach höher als der individuelle Steuersatz eines Steuerpflichtigen. Daher erlaubt der Gesetzgeber in § 32 Abs. 6 EStG einen Einbezug der Kapitaleinkünfte in die Einkommensteuerveranlagung und eine Besteuerung zum individuellen Steuersatz. Dazu ist aber ein Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG zu stellen. Zuweilen wird ein solcher Antrag vergessen oder er wird bewusst nicht gestellt, weil dieser aufgrund hoher Einkünfte sinnlos gewesen wäre. Doch manchmal hält das Leben Überraschungen bereit, zum Beispiel in Form eines geänderten Steuerbescheides mit erheblich niedrigeren Einkünften als im Ursprungsbescheid. Ist ein Antrag auf Günstigerprüfung in diesem Fall nachträglich zulässig?

Ja, sagt der BFH. Weiterlesen

Das Ende der Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen

Der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen war schon immer recht schwierig zu berechnen. Seine Ermittlung dürfte Generationen von angehenden „Steuerprofis“ Kopfzerbrechen bereitetet haben. Durch die Systemumstellung im Jahre 2005 und eine weitere Änderung in 2010 ist die Berechnung dann noch einmal verkompliziert worden. Eine Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen „per Hand“ ist kaum noch möglich, obwohl sie zuweilen erforderlich ist, um zum Beispiel zu wissen, wie viel noch in einen „Rürup-Vertrag“ steuerlich begünstigt eingezahlt werden darf.

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, hat der Gesetzgeber seinerzeit die Günstigerprüfung eingeführt. Steuerlich natürlich dankenswert – und verfassungsrechtlich möglicherweise geboten – prüft das Finanzamt von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die neue Regelung nach der Systemumstellung oder die alte Regelung des Jahres 2004 günstiger ist (§ 10 Abs. 4a EStG).

Doch im Jahre 2020 ist das Ende der Günstigerprüfung erreicht. Letztmalig für das Jahr 2019 wird die Summe der (neuen) Höchstbeträge mit dem Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 verglichen. Weiterlesen

Update Grundsteuerreform: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunktepapier – Top oder Flop?

Das BVerfG hat im April 2018 (10.4.2018 – 1 BvR 889/12, 639/11; 1 BvL 11/14, 12/14, 1/15) die derzeitige gesetzliche Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Bis spätestens 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden, die eine realitätsgerechte Besteuerung gewährleistet. Für die Umsetzung einer Neuregelung auf Verwaltungsebene hat das BVerfG eine Frist bis 31.12.2024 gesetzt. Nach einem ersten BMF-Vorschlag im vergangenen November haben sich jetzt Bund und Länder auf Eckpunkte einer Reform verständigt. Doch wie ist der Kompromiss vom 1.2.2019 zu bewerten? Weiterlesen

Das Finanzamt möchte bedeutungslose Anträge und Einsprüche haben!

Konkreter müsste die Frage lauten: Sollten Anträge auf Günstigerprüfung mit dem Ziel des geringeren persönlichen Steuersatzes für Kapitaleinkünfte, statt der im Einzelfall höheren Abgeltungssteuer, einfach immer gestellt werden? Also explizit auch dann, wenn der persönliche Steuersatz nicht günstiger ist? Grund für diese provokanten Fragestellungen ist die Vorgehensweise eines Finanzamtes im Finanzgerichtsbezirk Köln.  Weiterlesen