Am 15.02.2021 hat das BMF den Referentenentwurf eines sog. „Steueroasen-Abwehrgesetzes“ auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Gesetz sieht weitreichende Maßnahmen vor, die eine Steuervermeidung einschränken sollen.
Hintergrund
Bereits am 01.12.1997 hatte der Rat der Europäischen Union eine Entschließung über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen, um schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken. Der sog. „Verhaltenskodex“ stellt dabei kein rechtsverbindliches Instrument dar. Vielmehr haben sich mit ihm die Mitgliedstaaten politisch dazu verpflichtet, bestehende steuerliche Maßnahmen, die einen schädlichen Steuerwettbewerb darstellen, zu überprüfen, zu ändern oder abzuschaffen (Rücknahmeverfahren), und davon abzusehen, neue Maßnahmen dieser Art einzuführen (Stillhalteverfahren). Weiterlesen