Wird ein Grundstück von geringem Wert auf ein Kind übertragen, muss aufgrund des Freibetrages von 400.000 Euro eigentlich keine Schenkungsteuer gezahlt werden. Allerdings wird der Freibetrag für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren nur einmal gewährt. Wird er zusammen mit einer weiteren Schenkung überschritten, so entsteht Schenkungsteuer.
Was dabei möglicherweise nicht beachtet wird: Der anlässlich der ersten Schenkung festgestellte Wert des Grundbesitzes behält seine Gültigkeit auf immer und ewig, wenn der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Das heißt: Ist der Grundstückswert – aus welchen Gründen auch immer – seinerzeit zu hoch festgesetzt worden und nur deshalb bestandskräftig geworden, weil der Adressat meinte, er habe aufgrund des hohen Freibetrages ohnehin keine Auswirkung, so kann die fehlende Prüfung bzw. Anfechtung des ursprünglichen Bescheids dazu führen, dass nun wegen der zweiten Schenkung eine (viel) zu hohe Schenkungsteuer festgesetzt wird. Weiterlesen