Nächste Runde bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

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