Eine GbR im Sinne des § 705 BGB kann formfrei gegründet werden. Das Bewusstsein, eine GbR zu gründen, ist nicht erforderlich. Das kann schon mal zum Verhängnis werden, wie folgender Fall zeigt:
Eine Mutter erwarb ein Grundstück mit 12 aufstehenden Garagen. Sie vermietete diese als Kleinunternehmerin. Etwa 10 Jahre später übertrug sie das Eigentum hieran an ihre Tochter; die Mutter behielt aber das volle Nießbrauchrecht. Weiterlesen