Grundsteuerreform: Immer noch mehr als 1 Mio. Erklärungen fehlend!

Bereits ein Jahr ist es her, dass die offizielle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die aufgrund einer Reform nach dem Urteil aus Karlsruhe bei den Finanzämtern einzureichen waren, abgelaufen ist. Denn: Von dem Jahr 2025 an wird eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Karlsruhe entschied bereits im Jahr 2018, dass die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten errechneten und somit verfassungswidrig handelten.

Erklärungen immer noch nicht vollständig eingetroffen

Nach wie vor fehlen immer noch über 1 Mio. Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 verstrichen gewesen. Weiterlesen

Grundsteuer: Frist zur Abgabe der Erklärung verlängert!

Die Finanzminister der Länder haben es endlich beschlossen. Die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung wird bis zum Ende Januar 2023 verlängert. Für Grundstücksbesitzer und die beratenden Berufe dürfte dies mit Freude gesehen werden. Professor Jahn hat die gute Nachricht hier schon im Blog aufgegriffen. Hier noch ein paar weitere wichtige Aspekte und Denkanstöße.

Hintergrund

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 hatte es in sich. Das Gericht stellte fest, dass die Berechnung der Grundsteuer in ihrer bis dato gültigen Fassung nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Nach Ansicht des BVerfG führte das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 „zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gab. Entsprechend wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu etablieren, welcher der Gesetzgeber nachkam.

Ihre Gültigkeit entfalten soll die neue Grundsteuer dann ab 2025. Die völlig veraltete Berechnung der Grundstückswerte – immerhin wurde in den alten Bundesländern auf Daten aus dem Jahre 1935 und in den neuen Bundesländern auf Daten aus dem Jahre 1964 zurückgegriffen – macht es nunmehr erforderlich, dass rund 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden müssen – keine leichte Aufgabe. Weiterlesen

Grundsteuererklärungsfrist bis 31.1.2023 verlängert!

Am 13.10.2022 haben sich die Länderfinanzminister und das BMF geeinigt: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird über den 31.10.2022 hinaus einmalig bis 31.1.2023 verlängert. Gute Nachricht für Grundstückseigentümer und Angehörige der steuerberatenden Berufe!

Hintergrund

38 Mio. Grundstücke müssen neu bewertet werden, damit ab 1.1.2025 die den Kommunen zustehende Grundsteuer nach neuen Maßstäben erhoben werden kann. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die bisherigen Bewertungsregeln für den Grundbesitz für verfassungswidrig erklärt worden waren. Das BVerfG (v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.) hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Umsetzung einer verfassungskonformen Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt, die dieser mit dem neuen Gesetz (Grundsteuer-ReformG v. 26.11.2019, BGBl 2019 I S. 1794) eingehalten hat. Spätestens am 31.12.2024 ist Schluss mit der bisherigen Einheitsbewertung.

Erklärungsfrist verlängert

Eigentlich hätten sämtliche Grundsteuererklärungen bis 31.10.2022 abgegeben werden müssen. Da die Grundsteuererklärung grundsätzlich digital abzugeben ist, kam es aber seit Start des Verfahrens zu Verzögerungen: Das ELSTER-Verfahren war überlastet und zeitweise nicht mehr erreichbar. Im Oktober 2022 waren erst rund 20% der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung: Es wird immer abstruser

Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe.

Nun kommt die Lösung: Weiterlesen