Bereits ein Jahr ist es her, dass die offizielle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die aufgrund einer Reform nach dem Urteil aus Karlsruhe bei den Finanzämtern einzureichen waren, abgelaufen ist. Denn: Von dem Jahr 2025 an wird eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Karlsruhe entschied bereits im Jahr 2018, dass die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten errechneten und somit verfassungswidrig handelten.
Erklärungen immer noch nicht vollständig eingetroffen
Nach wie vor fehlen immer noch über 1 Mio. Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 verstrichen gewesen. Weiterlesen