FG Nürnberg: Ermittlung der Grundsteuer in Bayern verfassungsgemäß! Und was folgt für den Rest der Bundesrepublik Deutschland?

Das FG Nürnberg hat in einem Urteil entschieden, dass die Ermittlung der Grundsteuer anhand eines reines Flächenmodells, wie man dies nunmehr in Bayern vornimmt, verfassungskonform ist (Beschluss v. 08.08.2023 – 8 V 300/23).

Hintergrund

Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die grundsteuerliche Bewertung von Immobilien für verfassungswidrig erklärt. Infolgedessen verabschiedete der Gesetzgeber im November 2019 ein neues Grundsteuergesetz, welches Öffnungsklauseln für die Bundesländer vorsieht. Die Öffnungsklauseln führen dazu, dass verschiedene Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen und es keine bundeseinheitliche Bewertung mehr gibt.

Bayerisches Grundsteuergesetz

Vor dem FG Nürnberg gab es nunmehr eine Klage. Hier hatte der Eigentümer mehrerer Immobilien die Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes gerügt. Strittig war aus seiner Sicht, ob die Vollziehung von Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie den Grundsteuermessbetrag wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes auszusetzen ist.

Der Antragsteller kam zu dem Schluss, dass durch flächenorientierte Ermittlung die Lasten ungerecht verteilt würden. Nach dem Bayerischen Berechnungsmodell führe dies dazu, dass die Grundsteuer in Bestlagen sinke, weil keine Differenzierung nach Wohnlagen vorgenommen werde. Es sei mit erheblichen Mehrbelastungen für Mieter und Grundstückseigentümer zu rechnen, dies sei ungerecht und nicht verfassungsgemäß. Weiterlesen

Grundsteuer: Was passiert nach Ablauf der Abgabefrist v. 31.01.2023?

Bereits am 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung abgelaufen. Doch was passiert, wenn die Frist nicht eigehalten wurde und nunmehr verstrichen ist?

Hintergrund

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 war eine umfassende Grundsteuer-Reform ins Leben gerufen worden. Nach erneuter Fristverlängerung waren die Steuerpflichtigen zuletzt verpflichtet, ihre entsprechenden Angaben bis zum 31.01.2023 abzugeben. Viele kamen dieser Frist nach. Allerdings fehlt aktuell immer noch bundesweit ein Viertel der Erklärungen seitens der Steuerpflichtigen.

Unterschiedliche Vorgehen in den Bundesländern

Die verschiedenen Bundesländer haben nun verschiedene Wege gewählt, wie den Nachzüglern begegnet wird. Weiterlesen

Grundsteuer: Frist zur Abgabe der Erklärung verlängert!

Die Finanzminister der Länder haben es endlich beschlossen. Die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung wird bis zum Ende Januar 2023 verlängert. Für Grundstücksbesitzer und die beratenden Berufe dürfte dies mit Freude gesehen werden. Professor Jahn hat die gute Nachricht hier schon im Blog aufgegriffen. Hier noch ein paar weitere wichtige Aspekte und Denkanstöße.

Hintergrund

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 hatte es in sich. Das Gericht stellte fest, dass die Berechnung der Grundsteuer in ihrer bis dato gültigen Fassung nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Nach Ansicht des BVerfG führte das Festhalten des Gesetzgebers am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 „zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gab. Entsprechend wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu etablieren, welcher der Gesetzgeber nachkam.

Ihre Gültigkeit entfalten soll die neue Grundsteuer dann ab 2025. Die völlig veraltete Berechnung der Grundstückswerte – immerhin wurde in den alten Bundesländern auf Daten aus dem Jahre 1935 und in den neuen Bundesländern auf Daten aus dem Jahre 1964 zurückgegriffen – macht es nunmehr erforderlich, dass rund 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden müssen – keine leichte Aufgabe. Weiterlesen

Grundsteuererklärungsfrist bis 31.1.2023 verlängert!

Am 13.10.2022 haben sich die Länderfinanzminister und das BMF geeinigt: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird über den 31.10.2022 hinaus einmalig bis 31.1.2023 verlängert. Gute Nachricht für Grundstückseigentümer und Angehörige der steuerberatenden Berufe!

Hintergrund

38 Mio. Grundstücke müssen neu bewertet werden, damit ab 1.1.2025 die den Kommunen zustehende Grundsteuer nach neuen Maßstäben erhoben werden kann. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die bisherigen Bewertungsregeln für den Grundbesitz für verfassungswidrig erklärt worden waren. Das BVerfG (v. 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.) hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Umsetzung einer verfassungskonformen Neuregelung bis 31.12.2019 gesetzt, die dieser mit dem neuen Gesetz (Grundsteuer-ReformG v. 26.11.2019, BGBl 2019 I S. 1794) eingehalten hat. Spätestens am 31.12.2024 ist Schluss mit der bisherigen Einheitsbewertung.

Erklärungsfrist verlängert

Eigentlich hätten sämtliche Grundsteuererklärungen bis 31.10.2022 abgegeben werden müssen. Da die Grundsteuererklärung grundsätzlich digital abzugeben ist, kam es aber seit Start des Verfahrens zu Verzögerungen: Das ELSTER-Verfahren war überlastet und zeitweise nicht mehr erreichbar. Im Oktober 2022 waren erst rund 20% der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung – Update soll kommen

Die Verzweiflung wächst – immer mehr Bürger beklagen die mangelnde Nutzerfreundlichkeit des ELSTER-Portals zur Erstellung der digitalen Grundsteuererklärung. Ob Fachbegriffe, die sich dem Laien nicht erschließen oder ob kryptische Prüfhinweise, die selbst Fachmann und Fachfrau nicht verstehen – die Liste der Probleme ist lang.

Ich selbst hatte in zwei Blog-Beiträgen (s.u.) bereits auf Fehler hingewiesen, die bis heute nicht behoben worden sind. Daraufhin hatte ich mich auch unmittelbar an die Finanzverwaltung gewandt, um zu erfragen, ob die Fehler bereinigt werden. Es ging zum einen darum, dass die Zeile 11 doppelt und die Zeile 41 gar nicht vorhanden ist.

Ich habe nun eine Antwort der Pressestelle des Bayerischen Landesamts für Steuern erhalten. Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung: Es wird immer abstruser

Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe.

Nun kommt die Lösung: Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung

Ja, auch ich hatte das Vergnügen, meine erste Grundsteuererklärung über ELSTER zu erstellen. Ehrlich gesagt hatte ich die negative Berichterstattung, die in der Tagespresse zu lesen war, als reines Sommertheater abgetan, nach dem Motto „Wenn die sonst nichts zu schreiben haben“. Klar war, dass man mit einiger Suche immer einen Hauseigentümer findet, der vermeintlich mit der digitalen Grundsteuererklärung überfordert ist. Und die Berichterstattung über die technischen Probleme der Finanzverwaltung habe ich für übertrieben gehalten. Überlastete Server können halt abstürzen; das ist nicht neu und haben wir seinerzeit auch bei den ersten Anträgen auf Corona-Soforthilfe erlebt. Doch davon geht die Welt nicht unter und die Erklärung wird halt etwas später übermittelt.

Doch ich muss Abbitte leisten: Nachdem ich als Steuerberater, zu dessen Studienfächern immerhin das Bewertungsrecht gehörte, die eigene digitale Grundsteuererklärung über ELSTER erstellt habe, kam innerlich Erstaunen auf, um nicht zu sagen, dass Verzweiflung aufkam. Die digitale Grundsteuererklärung über ELSTER ist leider ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung und gehört schnellstens überarbeitet.

Einige Beispiele: Bei „Art der wirtschaftlichen Einheit“ kann ich auf „keine Angabe“ anklicken. Prima, denke ich: Die Eintragung übernimmt dann später ein netter Bearbeiter oder eine nette Bearbeiterin des Finanzamts. Ich komme aber gar nicht weiter, wenn ich „keine Angabe“ anklicke. Also verstehe ich nicht, warum es den Button „keine Angabe“ überhaupt gibt. Weiterlesen

Baurechtswidrige Nutzung verhindert Grundsteuererlass

Die Grundsteuer führt in der steuerlichen Beratung eher ein Schattendasein. Das wird sich aber bereits in wenigen Monaten ändern, wenn die Grundsteuerreform Fahrt aufnimmt. Steuerberater sollten sich ab dem 1.Juli einige Wochen in ihren Kanzleien freihalten, um die entsprechenden Erklärungen für ihre Mandanten zu erstellen.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuer eher wenig beachtet wird auch die Möglichkeit, einen Antrag auf einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu stellen (§ 34 Abs. 1 GrStG). Vielleicht liegt es auch daran, dass die Hürden für einen Erlass hoch sind und die Betroffenen vielfach darauf hingewiesen werden, dass die – vermeintliche – Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Einheitswerts und nicht durch einen Grundsteuererlass zu berücksichtigen ist. Doch die hohen Hürden sollten Grundstückseigentümer, die gerade in Coronazeiten hohe Mietausfälle zu beklagen haben, nicht davon abhalten, einen Erlassantrag zumindest in Erwägung zu ziehen. Der Antrag ist übrigens spätestens bis zum 31. März für das jeweilige Vorjahr zu stellen. Weiterlesen

Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Was verschärft sich bei den Share Deals? (Teil II)

Das neue Grunderwerbsteuergesetz, welches nach langen und ausführlichen Debatten reformiert worden ist, wird zum 01.07.2021 in Kraft treten und umfangreiche Verschärfungen mit sich bringen. Im nachfolgenden Teil II (wird eine Einordnung der Änderungen vorgenommen und Handlungstipps für die Praxis gegeben (ausführliche Darstellung der Reformvorschriften finden Sie in Teil 1).

Hintergrund

Bereits seit langem wird über die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes diskutiert, da die – in der Öffentlichkeit stark kritisierten – Share Deals steuerlich nicht in angemessener Weise erfasst sind. Zuletzt hatte dazu das Gesetzgebungsverfahren sehr umfangreich an Fahrt gewonnen und konnte zu einem Ende geführt werden. Denn bereits Mitte des Jahres – d.h. zum 01.07.2021 – werden die neuen Regelungen ihre Wirkung entfalten.

Die wesentlichen Maßnahmen, welche ab dem 01.07.2021 gelten, sind: Weiterlesen